Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28.5.2026

1. Geltungsbereich

1.1Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der tacheles.ai GmbH, Mozartstraße 5, 7093 Jois („tacheles") und dem „Kunden" (einzeln „Partei", gemeinsam „Parteien") im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen in den Bereichen IT- und KI-Beratungsleistungen, Strategieentwicklung, Konzeption, Koordination, Schulungen sowie Training im KI-Bereich, Empfehlungen und strategischer Support („Leistungen") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB").
1.2Vertragsabschlüsse sind nur zu diesen AGB möglich. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde diese AGB. Etwaige entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen oder eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer tacheles hat deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.3Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien und Beauftragungen als integraler Bestandteil, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Bei mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Vertragsabschlüssen werden jeweils die zum Zeitpunkt der Annahme des entsprechenden Angebots gültigen AGB Vertragsbestandteil.
1.4Das Angebot von tacheles richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB).
1.5Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass tacheles keine vernetzten Produkte mit digitalen Elementen, KI-Systeme oder -Modelle selbst herstellt bzw entwickelt oder durch Dritte herstellen bzw entwickeln lässt und solche auch weder unter eigenem Namen/Marke in Verkehr bringt, bereitstellt oder in Betrieb nimmt. tacheles agiert daher weder als Hersteller bzw Anbieter, Einführer noch Händler im Sinne der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act, „CRA") noch im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act"). Dem Kunden ist bewusst, dass Vertragsinhalt keine Produkte, Dienste bzw Leistungen im Sinne des CRA und AI Act sind.
1.6tacheles ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail zugeschickt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs gelten die alten AGB weiter, sofern tacheles das Vertragsverhältnis mit dem Kunden nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang des Widerspruchs aus wichtigem Grund kündigt.

2. Vertragsabschluss

2.1Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige von tacheles für den Kunden erstellte Angebot, in dem unter anderem Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung festgelegt sind. Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
2.2Der Kunde hat binnen zwei (2) Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.

3. Leistungsumfang

3.1Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Mündliche oder andere als im Angebot festgelegte Leistungen sind von tacheles nicht geschuldet. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und schriftlichen Bestätigung durch tacheles.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch tacheles setzt eine qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch den Kunden voraus. Der Kunde wird tacheles unverzüglich, umfassend und kostenlos mit allen zweckmäßigen Informationen und Unterlagen versorgen sowie Zugriff auf IT-Systeme bereitstellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Ferner wird er tacheles über alle Vorgänge, IT-Systeme und Prozesse informieren, die für die Leistungserbringung relevant sind, auch wenn diese Umstände erst während der Arbeit bekannt werden. Sofern von tacheles aufgefordert, hat der Kunde Leistungen gemäß Punkt 6 freizugeben. Ebenso hat der Kunde für die Zusammenarbeit eine zentrale Ansprechperson gegenüber tacheles zu benennen.
4.2Der Kunde ist grundsätzlich für den Abschluss und die Verwaltung aller notwendigen Verträge mit Drittanbietern (zB Hosting, Plattformen, Zahlungsanbieter, Cloud-Services, KI- und API-Dienste, Lizenzen für Drittsoftware) selbst verantwortlich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, unterstützt tacheles hierbei ausschließlich beratend und übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsbeziehungen zwischen Kunde und Drittanbietern. Die Empfehlung von tacheles erfolgt nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt bekannten Anforderungen des Kunden und Informationen des Drittanbieters. Die Entscheidung, welchen Drittanbieter der Kunde verwendet, obliegt einzig ihm. Ebenso kommt der Vertrag direkt und ausschließlich zwischen dem Kunden und den Dritten zustande.
4.3tacheles ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw Fehlerfreiheit von Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden oder deren Richtigkeit bzw Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen von tacheles für die Leistung verwendet werden dürfen und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. tacheles haftet nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, die durch die Nutzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte erfolgt. Wird tacheles wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde tacheles diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.
4.4Der Kunde trägt sämtlichen Aufwand, der dadurch entsteht, dass tacheles Arbeiten infolge von unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden wiederholen muss oder verzögert werden. tacheles ist diesfalls berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, den Mehraufwand gemäß den gültigen Stundensätze zu verrechnen. Zudem hat der Kunde in diesen Fällen allfällige Änderungen des Zeitplans zu vertreten.

5. Leistungserbringung

5.1tacheles ist hinsichtlich der Durchführungsart seiner Leistungen frei und nicht weisungsgebunden. Dies betrifft insbesondere die Festlegung der Reihenfolge der zu setzenden Handlungen bzw der Erbringung der verschiedenen geschuldeten Leistungen oder die eingesetzte Technologie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart. tacheles ist berechtigt, Künstliche Intelligenz einzusetzen. tacheles schuldet bei der Leistungserbringung die Einhaltung angemessener Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg (zB eine Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung oder Fehlerfreiheit durch den IT- oder KI-Einsatz).
5.2Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Funktionalitäten, Verfügbarkeit sowie Nutzungs- und Vertragsbedingungen von Drittanbieter-Tools jederzeit ändern können. tacheles hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr oder Haftung dafür, dass Drittsysteme dauerhaft unverändert verfügbar sind oder mit den von tacheles erbrachten Beratungsleistungen jederzeit genutzt werden können. Erforderliche Anpassungen aufgrund von Änderungen bei Drittsystemen sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert – entweder gesondert zu vergüten oder direkt beim Drittanbieter zu beauftragen.
5.3tacheles ist berechtigt, Termine mit dem Kunden, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, auch digital durchzuführen.
5.4Sollte ein erweiterter Leistungsumfang – etwa durch zusätzliche Aufgaben oder unerwartete Anforderungen – erforderlich werden, informiert tacheles den Kunden darüber und die Parteien stimmen sich über das weitere Vorgehen und allfällige Kostenfolgen gemeinsam ab.

6. Abnahme

6.1Sofern die Natur der Leistung eine Abnahme erfordert, sind diese vom Kunden nach Zurverfügungstellung durch tacheles auf deren zweckmäßige Funktion zu überprüfen und binnen zwei (2) Wochen abzunehmen.
6.2Werden im Zuge der Abnahme Abweichungen zwischen der vereinbarten und der abnahmebereiten Leistung festgestellt, sind diese vom Kunden schriftlich tacheles mitzuteilen. tacheles wird innerhalb einer angemessenen Zeit die Leistung überarbeiten und nochmals gemäß diesem Punkt dem Kunden zur Abnahme zur Verfügung stellen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme binnen der in Punkt 6.1 festgelegten Frist oder Produktiveinsatz der Leistungen gelten die Leistungen als vom Kunden genehmigt und abgenommen.

7. Termine

7.1Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie jegliche sonstige Termine können im Angebot festgehalten oder nach Vertragsabschluss zwischen den Parteien vereinbart werden (E-Mail ausreichend). Sofern nicht explizit schriftlich vereinbart, sind Termine unverbindlich. tacheles bemüht sich unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, die vereinbarten Termine einzuhalten.
7.2Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Drittanbietern und höherer Gewalt – entbinden tacheles von der Einhaltung der vereinbarten Termine. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

8. Geistiges Eigentum

8.1Die Parteien erkennen an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum, die eine Partei bereits vor Vertragsabschluss besitzt und für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, bei der jeweiligen Partei bleiben.
8.2Alle Urheber- und Verwertungsrechte sowie sonstige Rechte an den im Rahmen der Leistungserbringung von tacheles erstellten Werkstücken, Entwürfen, Empfehlungen, Konzepte, Ideen, Skizzen, Source Code, Algorithmen, Trainingsmethoden, Geschäftsmodellen, Dokumentationen, Unterlagen und Präsentationen, wie auch einzelne Teile daraus („Arbeitsergebnisse"), verbleiben – sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart - ausschließlich im Eigentum von tacheles und können vom Kunden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden.
8.3Sofern zwischen den Parteien nicht abweichend einzelvertraglich vereinbart, erwirbt der Kunde durch Zahlung der Vergütung für die Dauer des Vertrages das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Recht zur internen Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) der Arbeitsergebnisse zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
8.4Änderungen, Bearbeitungen und die Nutzung über den intendierten Einsatzbereich von Arbeitsergebnissen durch den Kunden oder durch Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von tacheles zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, angebrachte Urheberrechtshinweise, Wasserzeichen, Logos oder andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte von tacheles zu entfernen oder zu verändern.
8.5Der Kunde räumt tacheles ein nicht exklusives, gebührenfreies, zeitlich beschränktes, weltweites Recht ein, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang für die Erbringung der Leistungen von tacheles unter dem Vertrag zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu bearbeiten und sofern notwendig an Dritte weiterzugeben.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1Sofern im Angebot keine Vertragslaufzeit geregelt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
9.2Bei einem auf eine einmalige Leistung gerichteten Angebot besteht kein ordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag endet automatisch mit der Erfüllung.
9.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
  • Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Bedingungen trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfristsetzung von zumindest vierzehn (14) Tagen;
  • Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung;
  • Verweigerung von Mitwirkungsleistungen trotz Nachfristsetzung;
  • Widerspruch gegen geänderte AGB.
9.4Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund oder bei Beendigung aus wichtigem Grund durch tacheles sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.
9.5Die Parteien sind bei Vertragsbeendigung verpflichtet, sämtliche von der anderen Partei bereitgestellten Unterlagen, Daten, Zugangsdaten und Materialien unverzüglich zu löschen oder zurückzugeben. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

10. Vergütung

10.1Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von tacheles für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Gebühren oder öffentlicher Abgaben.
10.2Alle Leistungen von tacheles, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen.
10.3Wenn der vereinbarte Leistungszeitraum ein (1) Jahr übersteigt, wird eine Wertsicherung der Entgelte vereinbart. Als Grundlage für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2020) oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Nach Vorliegen der Indexzahl für den Monat Jänner eines Jahres erfolgt die Preisanpassung gemäß dem VPI. Die Kosten verändern sich in dem Ausmaß, indem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung der Kosten aufgrund der Wertsicherung über einen längeren Zeitraum nicht, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung.
10.4Unabhängig von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex ist tacheles berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, Entgelte anzupassen, soweit sich die Gesamtkosten der Leistungserbringung ohne Einfluss von tacheles verändern. Eine kostenbasierte Preisanpassung ist nur bei Veränderungen der Infrastrukturkosten, Drittsoftware- und Lizenzkosten sowie der Kosten für den Betrieb und die Wartung zulässig. Die Anpassung hat angemessenen und marktüblich zu sein und darf maximal 5 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung geltenden Entgelte betragen. tacheles wird dem Kunden eine Preisanpassung spätestens vier (4) Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Die Preisanpassung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde der Preisanpassung nicht binnen vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. tacheles wird dem Kunden in der Ankündigungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung fristgerecht, wird die Preisanpassung für die betroffene Leistung nicht wirksam. tacheles ist in diesem Fall berechtigt, die von der Preisanpassung betroffenen Leistung mit Wirkung zum Zeitpunkt des ursprünglich beabsichtigten Wirksamwerdens der Preisanpassung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

11. Zahlungsbedingungen

11.1Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug innerhalb von zwei (2) Wochen zahlbar. Der Kunde stimmt dem Erhalt der Rechnung per E-Mail an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu und verzichtet auf eine postalische Zusendung. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto von tacheles als geleistet.
11.2Bei Zahlungsverzug des Kunden kann tacheles sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Ferner ist tacheles berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Zahlungen auszusetzen, ohne dass dadurch Verzugsansprüche des Kunden entstehen.
11.3Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist tacheles berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Weiters fallen Zinseszinsen in Höhe von 4 Prozent per anno an. Der Kunde verpflichtet sich zusätzlich zur Zahlung etwaiger Betreibungskosten unabhängig vom Rechnungsbetrag in der Höhe von EUR 40 pro Betreibungsfall zu bezahlen.
11.4Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von tacheles aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von tacheles schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

12. Gewährleistung

12.1tacheles leistet Gewähr dafür, dass alle Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und grundsätzlich brauchbar sind, ohne sämtliche denkbaren Anwendungsbedingungen zu erfüllen. tacheles haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die Leistungen seinen Bedürfnissen entsprechen. tacheles übernimmt weiters keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen die vom Kunden vorausgesetzten Eigenschaften besitzen, für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder dass sie die Anwendungen, die der Kunde durchzuführen gedenkt, auszuführen in der Lage sind.
12.2Sofern tacheles im Auftrag des Kunden Drittsysteme einsetzt oder nutzt, beschränkt sich die Gewährleistung von tacheles auf die von tacheles selbst erbrachten Beratungs- und Koordinationsleistungen. Für die Leistungen, Eigenschaften, Verfügbarkeit und rechtliche Zulässigkeit von Drittsystemen (einschließlich deren Updates/Änderungen) leistet tacheles keine Gewähr.
12.3Bei Leistungen ohne durchgeführtem Abnahmeverfahren hat der Kunde allfällige Mängel unverzüglich, längstens aber binnen zwei (2) Wochen nach Übergabe bzw Zurverfügungstellung der Leistung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen zwei (2) Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
12.4Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängel steht dem Kunden primär das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch tacheles in angemessener Frist zu. Der Kunde ist verpflichtet, tacheles bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich zu unterstützen und dieser insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten, Zugriffe auf Accounts etc zur Verfügung stellen, die zur Analyse und Beseitigung der Mängel notwendig sind. Nur bei Unmöglichkeit der Verbesserung und des Austausches oder bei zweimaligem Scheitern der Verbesserung oder des Austausches stehen dem Kunde die sekundären Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung, wobei bei geringfügigen Mängeln nur das Recht auf Preisminderung zusteht.
12.5Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels trägt der Kunde. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Abnahme der Leistung.

13. Haftung

13.1tacheles haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit von tacheles beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Datenverlust, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist, sofern gesetzlich zulässig, mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes (netto), bei dessen Umsetzung der Schaden eintrat, begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen an Leib und Leben und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2Der Kunde verpflichtet sich, tacheles von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden beruhen oder sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die durch ein rechtswidriges Handeln des Kunden im Rahmen der Nutzung der Arbeitsergebnisse hervorgerufen worden sind. Ferner übernimmt tacheles keine Haftung, sofern der Kunde eigenhändig die Leistung oder Arbeitsergebnisse verändert.
13.3Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.
13.4Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von einem Jahr nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt hat, geltend gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen vorsehen. Der Beweis, dass Schäden von tacheles verursacht wurden, obliegt dem Kunden.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

14.1Sofern die Leistungserbringung die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch tacheles zum Gegenstand hat, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV") gemäß Art 28 DSGVO ab.
14.2Der Parteien verpflichtet sich gegenseitig zu Stillschweigen über alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Konzepte, Algorithmen, Trainings- und Lösungsmethoden, Geschäftsmodelle, technische Konzepte sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der jeweils anderen Partei erhalten („vertrauliche Information"). Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Übermittlungsart und Form der vertraulichen Information und umfasst insbesondere die Sicherstellung, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff zu vertraulichen Informationen erhalten. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich solchen Mitarbeitern, externen Beratern oder Dritte offengelegt werden, die Kenntnis dieser Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen und zumindest einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.
14.3Diese Geheimhaltungspflicht gilt unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen für Informationen, die (i) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig bekannt waren, (ii) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren, (iii) nach der Offenlegung ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Parteien öffentlich bekannt werden oder (iv) im Falle von gerichtlichen oder behördlichen Offenlegungspflichten.

15. Referenznennung

15.1Der Kunde räumt tacheles ein beschränktes, nicht ausschließliches Recht ein, den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz (insbesondere auf der Website, in Präsentationen und in Marketingunterlagen) zu verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen; ab Zugang des Widerspruchs wird tacheles die Verwendung für die Zukunft unterlassen.

16. Schlussbestimmungen

16.1Soweit Schriftform verlangt wird, ist auch E-Mail umfasst. Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich der anderen Partei mitzuteilen.
16.2Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
16.3Für alle im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung stehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz von tacheles als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, als anzuwendendes Recht als vereinbart.
16.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.